Informationen

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  • Eine Einheit Psychotherapie kostet 80 Euro (50 Minuten). Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist nicht möglich.

  • Im Erstgespräch erzählen Sie mir, warum Sie eine Psychotherapie beginnen wollen und erhalten einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise. Wir besprechen Ablauf und Rahmenbedingungen. Nach diesem Gespräch können Sie sich Zeit nehmen und in Ruhe entscheiden, ob Sie mit mir weiterarbeiten wollen.

    Dauer: 50 Minuten. Kosten: 80 Euro.

  • Um einen Termin zu vereinbaren kontaktieren Sie mich gerne per Email, telefonisch oder über das Kontaktformular auf dieser Website.

    Eine Absage oder Verschiebung ist bis 48 Stunden vor einem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Danach, oder wenn Sie den Termin versäumen, stelle ich die Einheit in Rechnung.

  • Der Status „in Ausbildung unter Supervision“ wurde mir nach erfolgreicher Absolvierung aller erforderlichen Ausbildungsschritte und einer theoretischen und praktischen Prüfung formal verliehen. Ich befinde mich seitdem in der abschließenden Phase meiner Ausbildung in Hypnosepsychotherapie bei der Österreichischen Gesellschaft für angewandte Tiefenpsychologie und allgemeine Psychotherapie (ÖGATAP).

    Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin ich berechtigt, eigenständig psychotherapeutisch tätig zu sein. Dabei werde ich von erfahrenen Lehrtherapeutinnen und Lehrtherapeuten regelmäßig supervidiert und mein therapeutisches Vorgehen überprüft. Für meine Patientinnen und Patienten bedeutet dies eine laufende fachliche Qualitätssicherung.

  • Ich unterliege der sehr umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Selbst die Tatsache, dass Sie bei mir in Behandlung ist, ist von mir im Zweifel als ein zu schützendes Geheimnis zu betrachten. (§15 Psychotherapiegesetz)

  • Die Fähigkeit einen hypnotischen Zustand – eine Trance – zu erleben, haben wir alle. Es gibt graduelle Unterschiede: manche Menschen haben ein besonderes Talent dafür, andere brauchen Zeit zum Üben. Die meisten Menschen liegen irgendwo zwischen diesen Polen.

  • Nein, Sie können nicht gegen Ihren Willen hypnotisiert werden. Auch während Sie in Trance sind, bleibt Ihr freier Wille aufrecht. Psychotherapie mit Hypnose ist nur möglich, wenn Sie sich dafür entscheiden.

  • Hypnose hat eine lange Tradition. Die heilende Wirkung von Trance ist seit Jahrtausenden und in vielen Kulturen bekannt. Schamanismus, hinduistische Meditation, Heilrituale im alten Ägypten sowie der Mesmerismus sind nur Beispiele von vielen. Hypnose als Begriff taucht 1843 erstmals auf. Bis zur Entwicklung der Psychoanalyse war Hypnose die einzige Form der Psychotherapie in der jüngeren europäischen Geschichte. Auch zur Schmerzbewältigung wurde sie eingesetzt. Hypnosepsychotherapie heute ist ein tiefenpsychologisches Verfahren und in Österreich seit 1992 gesetzlich als Psychotherapie-Methode anerkannt.

  • ANGABEN NACH ARTIKEL 13 EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

    Folgende Datenkategorien werden in meiner Praxis erhoben und verarbeitet: Stammdaten, Kontaktdaten, Krankheitsdaten, Diagnosen, Behandlungsdaten, Sitzungsdaten und Finanzdaten. Die datenschutzrechtlich Verantwortliche ist Mag.a Gerlinde Schein, Rechte Bahngasse 14/18, 1030 Wien, praxis@psychotherapie-schein.at

    Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungs-vertrag und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeite ich Ihre Daten für die Rechnungslegung, für die Terminkoordination, für die Führung des Patient:innen-aktes sowie für Notfälle. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Abs. 2 lit. h DSGVO 2018. Des Weiteren werden Ihre Daten auch auf den Rechtsgrundlagen der Vertragserfüllung sowie lebenswichtiger Interessen verarbeitet.

    Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies gesetz-lich vorgeschrieben ist, es zur Rechnungslegung oder in Notfällen notwendig ist.

    Ihre Daten werden solange verarbeitet, wie dies zum Zweck der Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher (Aufbewahrungs-)Pflichten und zur Geltendmachung oder Abwehr von (drohenden) Rechtsansprüchen innerhalb der maßgeblichen Verjährungsfrist not-wendig ist.

    Ihnen steht ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Weiters steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde zu.

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